Wie lange dauert das Baugenehmigungsverfahren?

Eine allgemein gültige Aussage lässt sich hierzu nicht treffen. Denn wiederum weichen die Landesbauverordnungen der einzelnen Bundesländer in diesem Punkt voneinander ab. Es gibt Bundesländer, wo man sich mit Hinweis auf die Besonderheiten jedes einzelnen Genehmigungsverfahrens auf eine maximale Bearbeitungsfrist ausdrücklich nicht festlegt. In Baden-Württemberg hingegen gibt es Maximalfristen (z. B. 1 Monat beim einfachen Verfahren), innerhalb deren ein Bauantrag bearbeitet sein muss. Auf jeden Fall ist es empfehlenswert, wenn Sie bei der Planung Ihres Bauvorhabens von vorneherein eine nicht zu knapp bemessene Wartezeit für das Baugenehmigungsverfahren einkalkulieren. Dies ist allein schon deshalb wichtig, weil mit der eigentlichen Bautätigkeit erst begonnen werden darf, wenn eine Baugenehmigung oder zumindest eine Teilbaugenehmigung vorliegt.

Natürlich gibt es Faktoren, die auf die Länge des Verfahrens Einfluss nehmen. So banal es klingt, aber immer wieder kommt es zu nicht unerheblichen Verzögerungen, weil Unterlagen

  • nicht den formalen Vorgaben entsprechen,
  • nicht aktuell genug sind oder
  • gänzlich fehlen.