Benötige ich unbedingt eine Baugenehmigung?

Ob Sie eine Baugenehmigung benötigen, hängt vom konkreten Bauvorhaben und den Bestimmungen der Landesbauverordnung ab. Nach der Landesbauverordnung NRW, kurz „BauO NRW“, muss zum Beispiel eine bauliche Anlage grundsätzlich beantragt und genehmigt werden bei

  • der Errichtung,
  • der Änderung,
  • der Nutzungsänderungen und
  • dem Abbruch (mehr als 300 Kubikmeter Bruttorauminhalt).

Ausgenommen von der Genehmigungspflicht sind bspw. Gartenlauben in Kleingartenanlagen nach dem Bundeskleingartengesetz.

Im Zweifelsfall sollten Sie sich aber auf jeden Fall vor Beginn einer Baumaßnahme zuverlässig erkundigen. Denn im Fall von „Schwarzbauten“ drohen Bußgelder, Nutzungseinschränkungen oder gar der komplette Rückbau beziehungsweise Abriss. Bauämter, wie das der Stadt Köln, bieten daher eigens eine Bauberatung an (siehe auch der Abschnitt „Baubegleitende Beratung durchs Bauamt“ auf dieser Webseite). Selbstverständlich können Ihnen in dieser wichtigen Frage auch Architekten und Bauingenieure (wie z. B. das Planungsbüro Hartmann, www.planungsbuero-hartmann.de) weiterhelfen.

Eine frühzeitige Hinzuziehung eines Architekten oder Bauingenieurs ist ohnehin sinnvoll. Dieser kann eine Bauvoranfrage stellen, damit Sie bereits im Vorfeld der Baugenehmigung eine gewisse Planungssicherheit gewinnen (siehe hierzu auch den Abschnitt „Bauvoranfrage“ auf dieser Webseite). Ist es klar, dass für Ihr Bauprojekt ein Bauantrag gestellt werden muss, benötigen Sie ohnehin einen sogenannten Entwurfsverfasser. Das ist jemand, der eine Bauvorlagenberechtigung (Nachweis der notwendigen Fachkompetenz) besitzt, in der Regel eben ein Architekt oder Bauingenieur. Auf den Webseiten der Architektenkammern finden Sie entsprechende Listen mit Bauvorlageberechtigten.

Das hört sich alles sehr kompliziert und fast schon abschreckend an. Doch keine Sorge, wenn es sich um Bauvorhaben ohne Besonderheiten handelt, fallen die Bauanträge meist unter das einfache Baugenehmigungsverfahren. Bei normalen Einfamilienhäusern wird dies in der Regel der Fall sein. Aber auch hier gilt: Letztlich kommt es auf das Bundesland und die dortige Landesbauverordnung an.