Was tun, wenn der Bauantrag abgelehnt wird?

Im Fall der Ablehnung eines Bauantrags kann innerhalb eines Monats gegen den Ablehnungsbescheid Widerspruch eingelegt werden (Ausnahme: Bayern und NRW – hier gibt es nur die Möglichkeit der gerichtlichen Klärung). Auch steht Ihnen als Bauherr natürlich der Klageweg offen. Doch nicht anders wie im Fall einer Untätigkeitsklage stellt sich die Frage, ob ein solches Vorgehen zielführend und klug ist. Denn eine Ablehnung des Bauantrags wirft ohnehin jeden Zeitplan zunächst einmal über den Haufen. Und ein Widerspruchsverfahren mit anschließender Klageeinreichung kann erst recht in eine langwierige und kostenintensive Hängepartie ausarten. In vielen Fällen empfiehlt es sich daher, auf die „Brechstange“ und eine zeitraubende gerichtliche Auseinandersetzung mit ungewissem Ausgang zu verzichten.

Sicher ist es zunächst trotzdem sinnvoll, einen auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt zu Rate zu ziehen. Er prüft von fachkompetenter Seite, ob und inwieweit die Einwände und Bedenken gegen Ihren Bauantrag berechtigt und nachvollziehbar sind. Unter Umständen können diese dann in einem direkten Gespräch mit den zuständigen Mitarbeitern des Bauamts – außergerichtlich und problemlösungsorientiert – geklärt werden. Gegebenenfalls lässt sich eine Genehmigung sogar doch noch herbeiführen, wenn Sie den Bauantrag daraufhin verändern und neu einreichen. Schließlich kann es je nach Einschätzung Ihrer Erfolgsaussichten beim Widerspruchsverfahren auch besser sein, das ganze Bauvorhaben fallen zu lassen – so bitter das auch sein mag. Immerhin werden Sie in der folgenden Aufarbeitungszeit dann sicher Punkte finden, die Sie im Fall eines neuen Bauanlaufs besser machen können. Umso empfehlenswerter ist es, eine – formelle – Bauvoranfrage zu starten, damit es zu einer Ablehnung des späteren Bauantrags erst gar nicht kommt.