Was tun bei Verzögerungen des Verfahrens?
Wer bauen will, hat keine Zeit zu verschenken. Umso verständlicher ist es, dass Ungeduld bis hin zu Unverständnis aufkommt, wenn Verzögerungen eintreten, die Sie selbst nicht zu vertreten haben. Sofern eine Baugenehmigung trotz vollständig eingereichter Unterlagen über Monate nicht erteilt wird, ist theoretisch eine sog. Untätigkeitsklage möglich. Sie ist zulässig, wenn eine Behörde nach dem Antrag eine angemessene Frist untätig hat verstreichen lassen. Unter normalen Umständen wird eine Frist von drei Monaten als angemessen angesehen. Folgende Faktoren können aber Einfluss auf die gerichtliche Beurteilung der Angemessenheit nehmen: die mit dem Bauvorhaben verbundenen Besonderheiten, eine zwischenzeitliche Gesetzesänderung sowie eine Umorganisation oder Überlastung der Behörde. In solchen Fällen kann beziehungsweise darf sich ein Verfahren aufgrund höchstrichterlicher Entscheidung auch länger hinziehen.
Einmal abgesehen von diesen Unwägbarkeiten stellt sich zudem die Frage, ob ein solches Vorgehen rein praktisch gesehen klug ist. Denn schließlich wollen Sie ja etwas von der Bauaufsichtsbehörde. Da sorgt eine Untätigkeitsklage, zumal bei der allseits bekannten chronischen Überlastung der Bauämter, nicht gerade für Wohlwollen. Besser ist es, mit dem Sachbearbeiter, der Ihren Bauantrag auf dem Tisch liegen hat, in Kontakt zu treten und das Gespräch zu suchen. Stellen Sie Ihre Situation eindringlich, aber sachlich da. Wenn eine persönliche Vorsprache möglich ist, kann diese mitunter auch Bewegung in die Bearbeitung bringen. Und wenn auch dies nicht hilft, können Sie den Druck erhöhen, indem Sie einen auf Baurecht spezialisierten Rechtsanwalt einschalten. Dies muss nicht automatisch im Klageweg münden. Aber ein erfahrender und mit den Gegebenheiten des örtlichen Bauamts vertrauter Anwalt kennt sicher noch ein paar Schliche und Optionen, wie man das Genehmigungsverfahren auch außergerichtlich vorwärtsbringt.