Versicherungen beim Bauantrag
Die Durchführung von Bauvorhaben ist ein Bereich, der von den normalen Haushaltsversicherungen nicht erfasst wird. Denn es kann auf Baustellen vieles passieren. Hieraus folgt, dass das Unfall- und Schadenrisiko für Versicherer überdurchschnittlich hoch ist. Daher werden die einschlägigen Baurisiken nur von speziellen, auf Bauvorhaben zugeschnittenen Versicherungen abgedeckt. Lesen Sie im Folgenden, welche Versicherungen dabei infrage kommen.
Berufsgenossenschaft Bau (BauBG)
Es liegt in der Natur der Sache, dass es auf einer Baustelle eine Vielzahl von Gefahren gibt. Unfälle gehören zwar nicht zur Tagesordnung. Dennoch kann es zu Verletzungen mit unter Umständen erheblichen Folgekosten kommen: z. B. Behandlungskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Aufwendungen für eine Reha und mehr. Deswegen sollten Sie sich als Bauherr gegen solche Risiken absichern.
Wenn Sie für Ihr Bauvorhaben eine Baugenehmigung haben, werden Sie im Zuge Ihres Bauvorhabens Post von der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BauBG) erhalten. Die BauBG ist eine gesetzliche Versicherung für all diejenigen Personen, die Ihnen unentgeltlich bei den Bauarbeiten helfen, also Nachbarn, Freunde oder Verwandte.
Wichtig: Selbst wenn Ihr Bauvorhaben nicht genehmigungspflichtig ist, sollten Sie von sich aus auf die BauGB zugehen und für eine Versicherung privater Helfer sorgen. Denn wenn einer der privaten Helfer beim Bau einen Unfall erleidet und bei der BauBG versichert ist, sind seine Behandlungskosten durch die Versicherung abgedeckt.
Bauherrenhaftpflichtversicherung
Mit der Bauleistungsversicherung – auch Bauwesenversicherung genannt – kann sich ein Bauherr gegen die Zerstörung begonnener Bauleistungen absichern. Bei fertiggestellten Baumaßnahmen greifen hingegen andere Versicherungen, etwa die Gebäudeversicherung. Der genaue Versicherungsumfang ist dabei immer abhängig vom jeweiligen Versicherungsvertrag. Nach den üblichen Versicherungsbedingungen sind zum Beispiel folgende Schadensereignisse versichert:
- Sturm, Frost, Hagel und Regen;
- Überschwemmung und Senkung des Erdreichs;
- Fahrlässigkeit und Böswilligkeit der tätigen Unternehmen;
- Beschädigungen durch fremde Personen;
- Ausführungsfehler, Unachtsamkeit und Ungeschicklichkeit der Ausführenden;
- Diebstahl fest mit dem Gebäude verbundener Teile.
Brandschäden müssen hingegen meist gesondert versichert werden. Nicht versichert sind außerdem Baugeräte mit Zusatzeinrichtungen, Kleingeräte und Handwerkszeuge, Stahlrohr- und Spezialgerüste, Baubuden, Fahrzeuge aller Art sowie Akten, Zeichnungen und Pläne. Kommt es zu einem versicherten Schaden, ersetzt die Versicherung nach den üblichen Bedingungen unter anderem auch Gutachterkosten für die Schadensermittlung, Aufräumkosten sowie natürlich die Kosten für die Wiederherstellung der beschädigten Bauleistung.
Rechtsschutzversicherung
Hauskauf und Baumaßnahmen sind Vorhaben, die nicht selten zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Leider decken heute die herkömmlichen Rechtsschutzversicherungen solche Streitigkeiten oft nicht ab. Ältere Rechtsschutzversicherungen hingegen leisten häufig immerhin noch Rechtsschutz für Streitigkeiten wegen des Ankaufs des Baugrundstücks. Da sich die maßgeblichen Versicherungsbedingungen im Laufe der Zeit immer wieder geändert haben, lässt sich die Frage des Versicherungsschutzes nur durch einen Blick in Ihren Versicherungsvertrag klären. Notfalls sollten Sie potenziellen Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Ihrer Bautätigkeit zusätzlich versichern lassen.